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OLG Brandenburg, 12.07.2021 - 9 UF 117/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Antrag eines Elternteils auf Übertragung des Sorgerechts Aufhebung einer gemeinsamen Sorge zum Wohl des Kindes Räumliche und soziale Kontinuität eines Kindesaufenthalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bernau, 25.05.2021 - 6 F 663/19
- OLG Brandenburg, 12.07.2021 - 9 UF 117/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2021 - 9 UF 117/21
Eine das Kindeswohl wahrende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt neben einem Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge insbesondere eine insgesamt tragfähige soziale Beziehung zwischen den beiden Eltern voraus (BVerfG FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 2008, 592), die eine Kommunikationsfähigkeit beider Eltern und damit zugleich auch eine objektive und subjektive Kooperationsbereitschaft erfordert (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 09.08.2019 - 9 UF 107/19). - BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03
Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2021 - 9 UF 117/21
Eine das Kindeswohl wahrende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt neben einem Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge insbesondere eine insgesamt tragfähige soziale Beziehung zwischen den beiden Eltern voraus (BVerfG FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 2008, 592), die eine Kommunikationsfähigkeit beider Eltern und damit zugleich auch eine objektive und subjektive Kooperationsbereitschaft erfordert (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 09.08.2019 - 9 UF 107/19). - BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18
Rechtfertigung der Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2021 - 9 UF 117/21
Derartige Verhaltensweisen deuten aber vielfach darauf hin, dass der so vorgehende Elternteil es an der notwendigen Loyalität zu dem anderen Elternteil fehlen lässt (vgl. auch BGH FamRZ 2020, 252).
- OLG Brandenburg, 30.04.2003 - 10 UF 5/03
Nacheheliches Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht) der Eltern unter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2021 - 9 UF 117/21
Bei der prognostischen Beurteilung im Rahmen des § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB, welcher Elternteil für die Ausübung alleiniger elterlicher Sorge besser geeignet ist, sind die Gesichtspunkte der Erziehungseignung und Bindungstoleranz der Eltern, der Bindungen der Kinder, des Kontinuitätsgrundsatzes, des Förderungsprinzips und schließlich auch der Kindeswille von entscheidender Bedeutung, wobei die Gewichtung im konkreten Einzelfall dem Gericht überlassen ist (st. Rspr. des Senats, vgl. bereits FamRZ 2003, 1953). - OLG Brandenburg, 08.08.2019 - 9 UF 107/19
Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen tiefgreifender Konflikte …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2021 - 9 UF 117/21
Eine das Kindeswohl wahrende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt neben einem Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge insbesondere eine insgesamt tragfähige soziale Beziehung zwischen den beiden Eltern voraus (BVerfG FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 2008, 592), die eine Kommunikationsfähigkeit beider Eltern und damit zugleich auch eine objektive und subjektive Kooperationsbereitschaft erfordert (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 09.08.2019 - 9 UF 107/19). - OLG Brandenburg, 12.03.2015 - 9 UF 20/14
Elterliche Sorge: Kriterien für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2021 - 9 UF 117/21
Dafür spricht bereits der Aspekt der räumlichen und sozialen Kontinuität, dem bei der Frage des Aufenthaltes des Kindes regelmäßig eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12.05.2015 - 9 UF 20/14).